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Baumschutzgesetz Baumentfernung ist genehmigungspflichtig:

Einige Bäume unterliegen dem Wiener Baumschutzgesetz! Dieses Gesetz gibt es zum Schutze des Baumbestandes in Wien. Es betrifft alle Bäume in Wien, auch private!
Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingärten und Forsten.
Es gilt ab einem Stammumfang von 40 cm gemessen in 1 Meter Höhe.

Gerne übernehmen wir für Sie die Antragsstellung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim Magistratischen Bezirksamt.
Das Antragsformular können Sie aber auch als PDF-Datei hinunterladen oder ausdrucken.

Einige Bäume unterliegen dem Wiener Baumschutzgesetz!

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